
Wechsel im Vorstand der Regionalentwicklungsgesellschaft
26. Mai 2025
17. Sitzung des Förderrates der LEADER-Förderperiode 2023-2027
5. Juni 2025Das Land Hessen wird voraussichtlich ab Juni 2025 das „Sonderprogramm Gaststätten“ wieder freischalten.
Für Investitionen ab 15.000 € können Gaststättenbetreiber im ländlichen Raum Fördergelder beantragen. Die Förderquote liegt bei 45 %.
Das Gastronomiegewerbe ist eine wichtige Branche, wenn es darum geht, Lebensqualität in den Dörfern und Städten zu erhalten. Gaststätten sind Orte der Begegnung, des geselligen Zusammentreffens, der kulinarischen Erlebnisse und für den hessischen Tourismus unverzichtbares Serviceangebot für den Gast. Die Investitionsförderung im Rahmen des Sonderprogrammes soll einen Beitrag dazu leisten, vorhandene Angebote zu stärken und zukunftsfähig zu erhalten.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet gemeinsam mit dem Umweltministerium am 27. Mai 2025 um 15 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung an.