DAS IST LEADER

Wir sind anerkannte LEADER-Region 2014-2022!

LEADER (französisch: Liaison entre actions de développement de l'économie rurale. deutsch: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“)
Das LEADER-Förderprogramm der Europäischen Union ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern in LEADER-Regionen die Entwicklung ihrer Heimat aktiv mitzugestalten. Mit LEADER können Projekte sowie in der Region aktiv umgesetzt werden. Denn bei LEADER ist Eigeninitiative, Innovation und Bürgerengagement gefragt.
Die Menschen vor Ort kennen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten am besten. Ideen aus Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft können in LEADER-Regionen gebündelt und verwirklicht werden.
Damit stehen unserer LEADER-Region bis ins Jahr 2022 Fördermittel in Höhe von 2,3 Mio. EURO zur Verfügung.

LEADER 2014-2020

Vieles konnten wir bewegen und auf den Weg bringen, anderes steckt noch in den Kinderschuhen oder war aufgrund der Förderrichtlinie nicht umsetzbar. Die drei Handlungsfelder „Örtliches Leben & Infrastruktur“, „Regionale Wirtschaft, Bildung und Umwelt“ sowie „Tourismus, Naherholung & Kultur“ waren die regionalen Arbeitsschwerpunkte, nach denen Projekte für eine Förderung über das Entscheidungsgremium, dem sog. Förderrat, ausgewählt wurden.
Eine gute Bilanz! Von 2015 bis 2020 wurden insgesamt 85 Projekte umgesetzt, davon 32 LEADER-Projekte, 50 Projekte aus dem Regionalbudget sowie 3 weitere aus Bundesprogrammen. Damit wurde mit einer Fördersumme von mehr als 1,5 Mio. EURO eine Investition von über 3 Mio. EURO ausgelöst.
Mit dem Ergebnis können wir zufrieden sein. Wir waren erfolgreich. Sie haben Projekte und Prozesse platziert und vorangebracht. Wir haben Impulse gegeben und erhalten, Menschen motivieren, beraten und zusammenbringen können, Vernetzungen hergestellt. Auch die Vereins- und Geschäftsstellenentwicklung ist hierbei ein wesentlicher Aufgabenbereich.
Nun neigt sich die aktuelle Förderperiode dem Ende. Unser Ziel ist es, ein erfolgreiches Bewerbungskonzept für die Jahre 2023-2027 mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten und uns um die erneute Anerkennung als LEADER-Region zu bewerben.


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REGIONALES ENTWICKLUNGSKONZEPT

2014 wurden gemeinsam mit lokalen Akteuren die Bedarfe unserer Region ermittelt, Ideen gesammelt, Ziele festgelegt, sowie Prioritäten bestimmt. Das Ergebnis dieses Prozesses ist unser "Regionales Entwicklungskonzept Mittleres Fuldatal 2014-2020". Es ist Grundlage für eine LEADER-Förderung. Mit dem Leitbild "LEBEN IM MITTLEREN FULDATAL - eine Region mit Fachwerk, Fluss und Farbe" steht ein Grundwerk zur Verfügung, förderwürdige Projekte von Projektträgern bis einschließlich 2022 zu unterstützen. Schwerpunkte der aktuellen LEADER-Periode sind die Handlungsfelder

  • Örtliches Leben und Infrastruktur
  • Regionale Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Energie
  • Tourismus, Naherholung und Kultur

 

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FÖRDERSÄTZE

Für alle Vorhaben gilt:

  • Mehrwertsteuer wird grundsätzlich nicht gefördert, d.h. es werden nur die Nettobeträge gefördert.
  • Investive Maßnahmen müssen mindestens 10.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben umfassen, um einen Zuschuss erhalten zu können. Zu investiven Ausgaben zählen u.a. bauliche Maßnahmen, Ausstattung, Maschinen, EDV. Bei nichtinvestiven Maßnahmen, wie Studien, Marketingmaßnahmen etc. liegt die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben bei 1.500 Euro.
  • Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen sind nicht förderfähig.

Die Förderquoten richten sich nach der Art des Antragstellers und des Vorhabens. Sie sind unter Ziffer 1.2 der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung wie folgt festgelegt:

1.2.2 a) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK, wenn durch die Umsetzung des Vorhabens Arbeitsplätze (mind. Beschäftigungsäquivalent mit einer Vollzeitkraft ohne Anrechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen) geschaffen werden
Förderquote: 35 %, max. 100.000 € Zuschuss

1.2.2 b) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK

Private Träger als Unternehmer: Förderquote: 35 %, max. 25.000 € Zuschuss

1.2.2 c) Vorhaben der Daseinsvorsorge im Sinne dieser Richtlinie zur Umsetzung des REK

Förderquote / Zuschuss
Öffentl. Kommunale Träger: 75%, max. 200.000 €
Öffentl. nicht-kommunale Träger (z.B. Kirchengemeinden) und LAG: 60 %, max. 200.000 €
Private Träger (Vereine, Privatpersonen): 50 %, max. 200.000 €
Vorhaben im Bereich von Kinderbetreuungseinrichtungen max. 300.000 €

1.2.2.d) Sonstige investive und nicht investive Projekte zur Umsetzung des REK

Förderquote / Zuschuss
Öffentl. kommunale Träger: 75%, max. 200.000 €
Öffentl. nicht-kommunale Träger und LAG: 60 %, max. 200.000 €
Private Träger für sonstige Vorhaben: 35 %, max. 45.000 €

1.2.2.e) Infrastrukturelle Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung und der Landschafts- und Kulturgeschichte

Förderquote / Zuschuss
Öffentl. kommunale Träger: 75 %, max. 500.000 €
Öffentl. nicht-kommunale Träger: 65 %, max. 500.000 €

Für Vorhaben nach Teil II Nr. 1.2.2 Buchstabe e) sind Mittel aus der GAK einzusetzen. Diese Vorhaben können nur in Orts-/Stadtteilen bis zu 10.000 Einwohnern umgesetzt werden.

BEWERBUNG 2023-2027

Wir wollen LEADER-Region bleiben! Daher haben wir fristgerecht die neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung eingereicht und uns um die erneute Anerkennung als LEADER-Region 2023-2027 beworben.


 

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