FÖRDERSÄTZE
Für alle Vorhaben gilt:
- Mehrwertsteuer wird grundsätzlich nicht gefördert, d.h. es werden nur die Nettobeträge gefördert.
- Investive Maßnahmen müssen mindestens 10.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben umfassen, um einen Zuschuss erhalten zu können. Zu investiven Ausgaben zählen u.a. bauliche Maßnahmen, Ausstattung, Maschinen, EDV. Bei nichtinvestiven Maßnahmen, wie Studien, Marketingmaßnahmen etc. liegt die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben bei 1.500 Euro.
- Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen sind nicht förderfähig.
Die Förderquoten richten sich nach der Art des Antragstellers und des Vorhabens. Sie sind unter Ziffer 1.2 der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung wie folgt festgelegt:
- 1.2.2 a) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK, wenn durch die Umsetzung des Vorhabens Arbeitsplätze (mind. Beschäftigungsäquivalent mit einer Vollzeitkraft ohne Anrechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen) geschaffen werden
- Förderquote: 35 %, max. 100.000 € Zuschuss
- 1.2.2 b) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK
- Private Träger als Unternehmer: Förderquote: 35 %, max. 25.000 € Zuschuss
- 1.2.2 c) Vorhaben der Daseinsvorsorge im Sinne dieser Richtlinie zur Umsetzung des REK
- Förderquote / Zuschuss
- Öffentl. Kommunale Träger: 75%, max. 200.000 €
- Öffentl. nicht-kommunale Träger (z.B. Kirchengemeinden) und LAG: 60 %, max. 200.000 €
- Private Träger (Vereine, Privatpersonen): 50 %, max. 200.000 €
- Vorhaben im Bereich von Kinderbetreuungseinrichtungen max. 300.000 €
- Förderquote / Zuschuss
- 1.2.2.d) Sonstige investive und nicht investive Projekte zur Umsetzung des REK
- Förderquote / Zuschuss
- Öffentl. kommunale Träger: 75%, max. 200.000 €
- Öffentl. nicht-kommunale Träger und LAG: 60 %, max. 200.000 €
- Private Träger für sonstige Vorhaben: 35 %, max. 45.000 €
- Förderquote / Zuschuss
- 1.2.2.e) Infrastrukturelle Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung und der Landschafts- und Kulturgeschichte
- Förderquote / Zuschuss
- Öffentl. kommunale Träger: 75 %, max. 500.000 €
- Öffentl. nicht-kommunale Träger: 65 %, max. 500.000 €
- Förderquote / Zuschuss
Für Vorhaben nach Teil II Nr. 1.2.2 Buchstabe e) sind Mittel aus der GAK einzusetzen. Diese Vorhaben können nur in Orts-/Stadtteilen bis zu 10.000 Einwohnern umgesetzt werden.