Förderprogramm für Privatpersonen E-Ladepunkte erhalten 900 €uro Zuschuss
Mittwoch, 02. Dezember 2020
E- Ladepunkte werden pauschal mit 900 Euro bezuschusst.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) fördert seit November private Ladeinfrastruktur mit einem neuen Förderprogramm. Anträge können seit dem 24.11.2020 über das Zuschussportal der KfW eingereicht werden. Förderfähig ist dabei Ladetechnik mit intelligenter Steuerung (mit Blick auf die Netzdienlichkeit). Weitere Details zur Förderung bzw. zur Antragsstellung finden Sie hier. Für einen ersten schnellen Überblick, hier die wesentlichen Eckdaten zum Förderprogramm: |
Wer kann Anträge stellen?
Was wird gefördert?
Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt.
Zu den geförderten Kosten gehören:
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
Ein wichtiger Hinweis für Kommunen: „Nicht-private-Interessenten“ für Ladeinfrastrukturförderung können sich auf der Homepage der Innovationsförderung Hessen in eine Liste eintragen:
https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/interesse-foerderaufruf-ladesaeulen.
Sie werden benachrichtigt, sobald ein weiterer Förderaufruf zum Thema LIS startet.
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Was wird gefördert?
Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt.
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW
- Ladeleistung und intelligente Steuerung (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
Ein wichtiger Hinweis für Kommunen: „Nicht-private-Interessenten“ für Ladeinfrastrukturförderung können sich auf der Homepage der Innovationsförderung Hessen in eine Liste eintragen:
https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/interesse-foerderaufruf-ladesaeulen.
Sie werden benachrichtigt, sobald ein weiterer Förderaufruf zum Thema LIS startet.
Aufruf zur Antragstellung: Regionalbudget im LEADER 2020
Donnerstag, 16. Januar 2020
Hier können Sie die Projektskizze herunterladen:
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Förderprogramm „Landmobil“
Mittwoch, 23. Januar 2019
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert im Rahmen des Förderprogramms „Landmobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ innovative Mobilitätsansätze. Unter anderem soll die Sicherstellung zur Erreichbarkeit der Arbeitsplätze, der Nahversorgungsmöglichkeiten, ärztlichen Versorgung und Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote unterstützt werden.
Es werden Modell- und Demonstrationsvorhaben gesucht, die als Vorbild für andere dienen können.
Das Projektvorhaben kann 5 definierte Aktionsfelder bedienen.
Das Regionalmanagement hat seit Ende 2018 die Idee, einen Projektantrag zusammen mit RegioMobil zu stellen. Dazu wird das Commitment und die Autorisierung der Kommunen benötigt.
Antragsfrist: 01.04.2019
Es werden Modell- und Demonstrationsvorhaben gesucht, die als Vorbild für andere dienen können.
Das Projektvorhaben kann 5 definierte Aktionsfelder bedienen.
- Integrierte Mobilität
- Bewusstseinswandel in Richtung alternativer Mobilitätsformen
- Neue Geschäfts- und Finanzierungsmodelle im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit für Anbieter und Nutzer
- Verbesserung der Anschlussmobilität
- Elternunabhängige Mobilitätslösungen
Das Regionalmanagement hat seit Ende 2018 die Idee, einen Projektantrag zusammen mit RegioMobil zu stellen. Dazu wird das Commitment und die Autorisierung der Kommunen benötigt.
Antragsfrist: 01.04.2019
Förderaufruf des BMVI zur Ladeinfrastruktur
Dienstag, 20. November 2018
Am 19. November 2018 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seinen dritten Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Ab dem 22. November 2018 können erneut Förderanträge für E-Ladestationen gestellt werden. Mit dem dritten Aufruf des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur fördert das BMVI die Errichtung von bis zu 10.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten. Dafür stehen rund 70 Millionen Euro bereit. Der Aufruf endet am 20. Februar 2019.
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Bundesminister Andreas Scheuer:
Mit unserem Förderprogramm Ladeinfrastruktur bringen wir Ladesäulen in die Fläche und den Strom zu den E-Autos. In den ersten beiden Förderaufrufen sind mehr als 3.000 Anträge eingegangen - ein großer Erfolg! Über 15.000 Ladepunkte konnten schon bewilligt werden. Jetzt wollen wir mit Hilfe unseres neuen Standort-Tools gezielt die vorhandenen "weißen Flecken" im Ladeinfrastrukturnetz beseitigen. Für die Gebiete mit besonders hohem Bedarf haben wir daher die Förderquote auf 50 % erhöht. Das ist ein weiterer Schritt, eine flächendeckende und bedarfsorientierte Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Deutschland zu schaffen. Parallel unterstützt das BMVI den Aufbau der Ladeinfrastruktur auf den Autobahnraststätten.
Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI trifft auf eine sehr große Nachfrage. Alle in den ersten beiden Förderaufrufen eingegangenen Anträge werden bis Ende dieses Jahres beschieden sein.
Bisher wurden Anträge für insgesamt 15.803 Ladepunkte, davon 13.473 Normalladepunkte und 2.330 Schnellladepunkte bewilligt. Das entspricht einem Fördervolumen von mehr als 76 Millionen Euro. Damit wurde die Zahl der vorhandenen Ladepunkte mehr als verdoppelt.
Mit dem dritten Förderaufruf kommt erstmalig ein webbasiertes Standorttool zum Einsatz, das Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifizieren kann. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein. Mit Hilfe dieses Tools wird ein flächendeckender und nachfrageorientierter Aufbau der Ladeinfrastruktur gewährleistet.
Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Weitere Infos zum Bundesprogramm Ladeinfrastruktur:
www.bmvi.de/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur
Die Programmgesellschaft des BMVI, die NOW GmbH wird gemeinsam mit regionalen Partnern in den kommenden Wochen in zwölf Städten Deutschlands über das Förderprogramm Ladeinfrastruktur informieren. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.now-gmbh.de/de/aktuelles/veranstaltungen/infokampagne-lis
Mit unserem Förderprogramm Ladeinfrastruktur bringen wir Ladesäulen in die Fläche und den Strom zu den E-Autos. In den ersten beiden Förderaufrufen sind mehr als 3.000 Anträge eingegangen - ein großer Erfolg! Über 15.000 Ladepunkte konnten schon bewilligt werden. Jetzt wollen wir mit Hilfe unseres neuen Standort-Tools gezielt die vorhandenen "weißen Flecken" im Ladeinfrastrukturnetz beseitigen. Für die Gebiete mit besonders hohem Bedarf haben wir daher die Förderquote auf 50 % erhöht. Das ist ein weiterer Schritt, eine flächendeckende und bedarfsorientierte Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Deutschland zu schaffen. Parallel unterstützt das BMVI den Aufbau der Ladeinfrastruktur auf den Autobahnraststätten.
Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI trifft auf eine sehr große Nachfrage. Alle in den ersten beiden Förderaufrufen eingegangenen Anträge werden bis Ende dieses Jahres beschieden sein.
Bisher wurden Anträge für insgesamt 15.803 Ladepunkte, davon 13.473 Normalladepunkte und 2.330 Schnellladepunkte bewilligt. Das entspricht einem Fördervolumen von mehr als 76 Millionen Euro. Damit wurde die Zahl der vorhandenen Ladepunkte mehr als verdoppelt.
Mit dem dritten Förderaufruf kommt erstmalig ein webbasiertes Standorttool zum Einsatz, das Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifizieren kann. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein. Mit Hilfe dieses Tools wird ein flächendeckender und nachfrageorientierter Aufbau der Ladeinfrastruktur gewährleistet.
Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Weitere Infos zum Bundesprogramm Ladeinfrastruktur:
www.bmvi.de/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur
Die Programmgesellschaft des BMVI, die NOW GmbH wird gemeinsam mit regionalen Partnern in den kommenden Wochen in zwölf Städten Deutschlands über das Förderprogramm Ladeinfrastruktur informieren. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.now-gmbh.de/de/aktuelles/veranstaltungen/infokampagne-lis
Neue Förderaufrufe
Dienstag, 06. Novbember 2018
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für das Jahr 2019
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Förderung von regionaltypischen Ferienhäusern und Ferienwohnungen im ländlichen Raum für das Jahr 2019
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Förderung von Moderations- und Beratungsdienstleistungen (Dorfmoderation) im ländlichen Raum Hessens 2018
Dienstag, 19. Juni 2018
Das Land Hessen bietet die Möglichkeit für Kommunen im ländlichen Raum, Maßnahmen zu identifizieren, die durch Eigeninitiative die Lebensqualität ihrer Bevölkerung steigern.
Die „Dorfmoderation“ ist unter Punkt 3 in der am 09.04.2018 veröffentlichten „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ enthalten. Im Rahmen eines jährlichen Aufrufs (Veröffentlichung durch HMUKLV) können Sie Anträge für Vorhaben einreichen, die anschließend in einem Auswahlverfahren bewertet werden und in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit zur Bewilligung kommen.
Hier einige Ideen, die unter der Zielsetzung der „Dorfmoderation" angegangen werden können:
Das Land Hessen bietet die Möglichkeit für Kommunen im ländlichen Raum, Maßnahmen zu identifizieren, die durch Eigeninitiative die Lebensqualität ihrer Bevölkerung steigern.
Die „Dorfmoderation“ ist unter Punkt 3 in der am 09.04.2018 veröffentlichten „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ enthalten. Im Rahmen eines jährlichen Aufrufs (Veröffentlichung durch HMUKLV) können Sie Anträge für Vorhaben einreichen, die anschließend in einem Auswahlverfahren bewertet werden und in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit zur Bewilligung kommen.
Hier einige Ideen, die unter der Zielsetzung der „Dorfmoderation" angegangen werden können:
- Steigerung des ehrenamtlichen Engagements
- Aufarbeitung in moderierten Prozessen von verschiedene Fragestellungen wie bspw. Versorgung, Integration oder Mobilität
- Einrichtung moderierter „Runder Tische" unter Bürgermitwirkung zur Zukunftsfähigkeit der Kommune (z.B. Leitbilddiskussion)
- Entwicklung kleiner und große Strategien, die in der Kommune etwas in Bewegung setzen.
Existenzgründer in der Daseinsvorsorge
Montag, 30. April 2018
Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten, den strukturellen Wandel aktiv zu begleiten und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.
Initiativen der Grundversorgung und bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruktur sowie der heimischen Wirtschaft haben hierbei
einen wichtigen Stellenwert.
Demzufolge hat die hessische Landesregierung die Änderung der Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) im Dezember 2016 unmittelbar aufgegriffen, um die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum zu ermöglichen.
Mit diesem Förderangebot werden Anreize geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung im Handwerk und den Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen. Begleitend werden Impulse erwartet, die den Auswirkungen des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, großer Aktionsradien und Individualmobilität sowie altersbedingter Unternehmensaufgaben entgegen wirken.
Interessierte Zuwendungsempfänger können im laufenden Jahr bis spätestens 15. August 2018 bewilligungsreife Anträge bei den mit der Umsetzung der Programme für die ländliche Entwicklung beauftragten Landrätinnen bzw. Landräten stellen, die hierfür die notwendigen Formulare bereit halten und über vorzulegende Unterlagen informieren.
Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten, den strukturellen Wandel aktiv zu begleiten und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.
Initiativen der Grundversorgung und bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruktur sowie der heimischen Wirtschaft haben hierbei
einen wichtigen Stellenwert.
Demzufolge hat die hessische Landesregierung die Änderung der Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) im Dezember 2016 unmittelbar aufgegriffen, um die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum zu ermöglichen.
Mit diesem Förderangebot werden Anreize geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung im Handwerk und den Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen. Begleitend werden Impulse erwartet, die den Auswirkungen des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, großer Aktionsradien und Individualmobilität sowie altersbedingter Unternehmensaufgaben entgegen wirken.
Interessierte Zuwendungsempfänger können im laufenden Jahr bis spätestens 15. August 2018 bewilligungsreife Anträge bei den mit der Umsetzung der Programme für die ländliche Entwicklung beauftragten Landrätinnen bzw. Landräten stellen, die hierfür die notwendigen Formulare bereit halten und über vorzulegende Unterlagen informieren.
Förderung von regionaltypischen Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Hessen
Montag, 30. April 2018
Die touristische Entwicklung findet als ein Gestaltungselement ausdrückliche Berücksichtigung, da sie sowohl wirtschaftliche Impulse generiert, einen Beitrag zur Auslastung infrastruktureller Angebote leistet und die Inwertsetzung des kulturellen Erbes ermöglicht.
Die hessische Landesregierung möchte nunmehr auf der Grundlage der Förderangebote zur „Ländlichen Regionalentwicklung“ und dem LEADER-Ansatz ergänzend initiativ werden, in dem sie Landesmittel bereitstellt, mit denen ein Beitrag zur Erhaltung und Umnutzung regionaltypischer Bausubstanz , der innerörtlichen Entwicklung und zur Förderung des Landtourismus geleistet werden kann.
Der Aufruf richtet sich an Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer, die innerhalb einer der in Hessen anerkannten LEADER-Regionen ansässig sind oder in diesen investieren möchten, um entsprechende Ferienwohnungen oder Ferienhäuser zu schaffen.
Zuwendungsempfänger können im laufenden Jahr bis spätestens 08. August 2018 bewilligungsreife Anträge bei den mit der Umsetzung der Programme für die ländliche Entwicklung beauftragten Landrätinnen bzw. Landräten stellen, die hierfür die notwendigen Formulare bereithalten und über vorzulegende Unterlagen informieren.
Die touristische Entwicklung findet als ein Gestaltungselement ausdrückliche Berücksichtigung, da sie sowohl wirtschaftliche Impulse generiert, einen Beitrag zur Auslastung infrastruktureller Angebote leistet und die Inwertsetzung des kulturellen Erbes ermöglicht.
Die hessische Landesregierung möchte nunmehr auf der Grundlage der Förderangebote zur „Ländlichen Regionalentwicklung“ und dem LEADER-Ansatz ergänzend initiativ werden, in dem sie Landesmittel bereitstellt, mit denen ein Beitrag zur Erhaltung und Umnutzung regionaltypischer Bausubstanz , der innerörtlichen Entwicklung und zur Förderung des Landtourismus geleistet werden kann.
Der Aufruf richtet sich an Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer, die innerhalb einer der in Hessen anerkannten LEADER-Regionen ansässig sind oder in diesen investieren möchten, um entsprechende Ferienwohnungen oder Ferienhäuser zu schaffen.
Zuwendungsempfänger können im laufenden Jahr bis spätestens 08. August 2018 bewilligungsreife Anträge bei den mit der Umsetzung der Programme für die ländliche Entwicklung beauftragten Landrätinnen bzw. Landräten stellen, die hierfür die notwendigen Formulare bereithalten und über vorzulegende Unterlagen informieren.