Herzlich Willkommen auf unserer Homepage.
Die Region Mittleres Fuldatal mit ihren sieben Städten und Gemeinden (Guxhagen, Körle, Melsungen, Felsberg, Spangenberg, Malsfeld und Morschen) ist anerkannte LEADER-Region 2014-2020. Sie finden hier Interessantes und Wissenswertes über unsere Region und erhalten einen Überblick über die regionalen Ziele mit Hinweisen zu Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.
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Wir sind für Sie da:
... und unterstützen Sie individuell bei Ihren Vorhaben. Unsere Leistungen:
BeratungHaben Sie eine Projektidee, die zu einem von unseren Entwicklungszielen passt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir beraten und begleiten Sie gerne in der Umsetzung.
Die wesentlichen Entwicklungsziele finden Sie unten aufgelistet. Eine nähere Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK MFT). |
VorbereitungWir helfen Ihnen gerne bei der Konkretisierung des Projektes. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Konzeptes, bzw. der Antragsunterlagen.
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FörderungSie können bei uns eine sogenannte LEADER-Projektförderung beantragen. Wenn die Projektidee zwar dem REK entspricht, eine Förderung nach LEADER jedoch nicht möglich ist, prüft das Regionalmanagement, ob für das Projekt alternative Förderprogramme in Frage kommen.
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Ihre Ansprechpartner
Frau Sindy Marx
Sekretariat / Rechnungswesen Tel: 05661-9278-10 E-Mail: sindy.marx@zgmf.de |
Die LEADER - Förderung
Wenn Sie eine Idee oder bereits einen konkreten Plan / ein Konzept haben, wenden Sie sich an uns!
Was ist LEADER? - Quelle: DVS Netzwerk Ländliche Räume
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Was wir fördern
2014 haben wir (das Regionalmanagement) gemeinsam mit lokalen Akteuren die Bedarfe unserer Region ermittelt, Ideen gesammelt, Ziele festgelegt, sowie Prioritäten bestimmt. Das Ergebnis dieses Prozesses ist unser "Regionales Entwicklungskonzept Mittleres Fuldatal 2014-2020". Es ist Grundlage für eine LEADER-Förderung. Das heißt: Es werden Projekte unterstützt, die mindestens einem der drei definierten Handlungsfelder sowie einem Entwicklungsziel eindeutig zugewiesen werden können.
Themenschwerpunkte:
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Ablauf einer LEADER-Förderung
1. ProjektberatungIn einem ersten Gespräch wird geprüft, ob Ihre Projektidee dem REK der Region Mittleres Fuldatal entspricht und ob eine LEADER-Förderung nach den geltenden Richtlinien möglich ist.
Das Regionalmanagement übernimmt die Projektberatung und begleitet Sie bis zur Einreichung der Antragsunterlagen. |
2. Projektskizze ausfüllenBesteht eine grundsätzliche LEADER-Fördermöglichkeit, füllen Sie unser Formular "Projektskizze" aus, um Ihr Projekt vorzustellen.
Die Projektskizze können Sie vor Ort in unserem Büro ausfüllen oder dem Regionalmanagement per Post oder E-Mail einreichen. |
3. BeschlussfassungWir bereiten gemeinsam mit Ihnen (mit dem Antragsteller) das Projekt soweit vor, dass es dem LEADER-Entscheidungs-gremium, dem Förderrat, vorgestellt werden kann.
Dieses 12-köpfige Gremium entscheidet darüber, welche Projekte mit Mitteln aus dem LEADER-Kontingent der Region gefördert werden. |
4. Antragstellung bei der Bewilligungsstelle
Damit Ihr Vorhaben für eine formale Antragstellung zugelassen wird, muss die Regionalmanagerin zunächst über die Bewilligungsstelle des Kreises für Ihr Vorhaben die sogenannte „bewilligungsreife Förderfähigkeit“ - vor einer Vorstellung in der Förderratssitzung! - feststellen lassen. Das heißt, Sie als Projektträger sollten alle erforderlichen Unterlagen, die für eine Priorisierung durch den Förderrat wichtig sind, der Regionalmanagerin rechtzeitig ca. 14 Tage vor einer anberaumten Sitzung (siehe Termine) zur Verfügung stellen. Die Regionalmanagerin berät Sie dahingehend. Sie können unter dem Menuepunkt ‚Downloads‘ die Unterlage „Anforderungen der Bewilligungsstelle an Projektträgern“ herunterladen.
Hat die Bewilligungsstelle die Bewilligungsreife festgestellt, kann Ihr Vorhaben dem Förderrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Sie erhalten 2-3 Werktage nach der Förderratssitzung die Entscheidung des Förderrats zur Förderwürdigkeit Ihres Vorhaben per Schreiben mitgeteilt. Diese Zusage berechtigt Sie als Projektträger, den formalen Antrag innerhalb von max. 4 Wochen mit allen erforderlichen Unterlagen (Kostenangebote, relevante Verträge, Bescheinigungen, Baugenehmigung, etc.) an die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises zu stellen.
Hat die Bewilligungsstelle die Bewilligungsreife festgestellt, kann Ihr Vorhaben dem Förderrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Sie erhalten 2-3 Werktage nach der Förderratssitzung die Entscheidung des Förderrats zur Förderwürdigkeit Ihres Vorhaben per Schreiben mitgeteilt. Diese Zusage berechtigt Sie als Projektträger, den formalen Antrag innerhalb von max. 4 Wochen mit allen erforderlichen Unterlagen (Kostenangebote, relevante Verträge, Bescheinigungen, Baugenehmigung, etc.) an die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises zu stellen.
Erst nach einer schriftlichen Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde (!) darf mit dem Projekt begonnen werden. Andernfalls ist eine LEADER-Förderung ausgeschlossen. |
Anschrift der Bewilligunsbehörde:
Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich Wirtschaftsförderung AG 80.3 Entwicklungsplanung Tourismus, Dorferneuerung Frau Petra Wagner Parkstraße 6 34576 Homberg / Efze Tel. 05681/775-820 E-Mail: petra.wagner@schwalm-eder-kreis.de |