DER WEG ZUR FÖRDERUNG
Von der Projektidee bis zur Abrechnung: Schritt für Schritt sind wir Ihnen dabei behilflich, aus Ihrer Idee ein schönes Projekt zu entwickeln.
Die Voraussetzungen für eine LEADER-Förderung sind in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) festgehalten. Zum einen muss sich Ihr Projekt in eines der Handlungsfelder der LES integrieren lassen, zum anderen müssen die Voraussetzungen aus dem Projektauswahlkatalog (PAK) erfüllt sein. Sollte eine Förderung nach LEADER nicht möglich ist, prüfen wir gerne, ob für das Projekt alternative Förderprogramme in Frage kommen.
PHASEN
Zu Beginn ist es wichtig, dass Sie mit uns über Ihre Projektidee sprechen. Bitte füllen Sie im Vorfeld dieses Gesprächs die Projektskizze so gut wie möglich aus. Zunächst wird geprüft, ob Ihre Projektidee dem REK der Region Mittleres Fuldatal entspricht und ob eine LEADER-Förderung nach den geltenden Richtlinien möglich ist. Das Regionalmanagement übernimmt die Projektberatung und begleitet Sie bis zur Einreichung der Antragsunterlagen.
Damit Ihr Vorhaben für eine formale Antragstellung zugelassen wird, muss zunächst über die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises die sogenannte „bewilligungsreife Förderfähigkeit“ festgestellt werden. Hierfür bedarf es einer Reihe von Unterlagen, die zur Entscheidung eingereicht werden müssen.
Hat die Bewilligungsstelle die Bewilligungsreife festgestellt, kann Ihr Vorhaben dem Förderrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieses 12-köpfige Gremium entscheidet darüber, welche Projekte mit Mitteln aus dem LEADER-Kontingent der Region gefördert werden. Jedes Projekt wird nach den im Projektauswahlbogen festgelegten Kriterien einheitlich bewertet. Das wahrt die Transparenz und Gleichbehandlung aller Projekte. Sie erhalten 2-3 Werktage nach der Förderratssitzung die Entscheidung des Förderrats zur Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens per Schreiben mitgeteilt. Diese Zusage berechtigt Sie als Projektträger, den formalen Antrag innerhalb von max. 4 Wochen mit allen erforderlichen Unterlagen an die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises zu stellen.
Die positive Entscheidung des Förderrates berechtigt Sie als Projektträger, innerhalb von 4 Wochen den formalen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises zu stellen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie immer das aktuelle Antragformular verwenden! Leider gibt es hier immer wieder kleineren Veränderungen seitens des Landes und Sie sind angehalten, das aktuelle Formular zu verwenden.
Anschrift der Bewilligungsbehörde: Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich Wirtschaftsförderung AG 80.3 Entwicklungsplanung Tourismus, Dorferneuerung
Frau Sabine Krause Parkstraße 6 34576 Homberg/Efze Tel: 05681/775-473 E-Mail: sabine.krause@schwalm-eder-kreis.deWICHTIG! Erst nach einer schriftlichen Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde (!) darf mit dem Projekt begonnen werden. Andernfalls ist eine LEADER-Förderung ausgeschlossen.
Sie haben den offiziellen Bewilligungsbescheid erhalten – herzlichen Glückwunsch!
Um den tatsächlichen Erhalt der Förderung nicht zu gefährden ist es wichtig, dass Sie in der Projektumsetzung Folgendes beachten:
- Führen Sie Ihr Projekt gemäß Ihres Antrags durch!
- Halten Sie die in der Bewilligung genannten Vergabevorschriften ein!
- Beachten Sie die Publizitätsvorschriften bei der Öffentlichkeitsarbeit!
- Teilen Sie eventuelle Kostenveränderungen oder geplante Abweichungen in der Umsetzung mit!
- Bleiben Sie mit uns in Kontakt und stellen Sie gerne offene Fragen!