Damit Ihr Vorhaben für eine formale Antragstellung zugelassen wird, muss zunächst über die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises die sogenannte „bewilligungsreife Förderfähigkeit festgestellt werden. Hierfür bedarf es einer Reihe von Unterlagen, die zur Entscheidung eingereicht werden müssen.

Damit Ihr Vorhaben für eine formale Antragstellung zugelassen wird, muss zunächst über die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises die sogenannte „bewilligungsreife Förderfähigkeit festgestellt werden. Hierfür bedarf es einer Reihe von Unterlagen, die zur Entscheidung eingereicht werden müssen. 

Dokumente zum Download: 

  • Anforderungen Bewilligungsstelle

 

 

Hat die Bewilligungsstelle die Bewilligungsreife festgestellt, kann Ihr Vorhaben dem Förderrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieses 12-köpfige Gremium entscheidet darüber, welche Projekte mit Mitteln aus dem LEADER-Kontingent der Region gefördert werden. Jedes Projekt wird nach den im Projektauswahlbogen festgelegten Kriterien einheitlich bewertet. Das wahrt die Transparenz und Gleichbehandlung aller Projekte.

Sie erhalten 2-3 Werktage nach der Förderratssitzung die Entscheidung des Förderrats zur Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens per Schreiben mitgeteilt. Diese Zusage berechtigt Sie als Projektträger, den formalen Antrag innerhalb von max. 4 Wochen mit allen erforderlichen Unterlagen​ an die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises zu stellen.

Dokumente zum Download: 

  • Projektauswahlbogen